Ein Vater, dessen Tochter missbraucht worden war, verlangte wegen der dadurch erlittenen psychischen Beeinträchtigungen Schmerzensgeld. Im Rahmen dieses Rechtstreits änderte der BGH seine Rechtsprechung zu sog. Schockschäden.
Der Kinostart liegt knapp 50 Jahre zurück, doch nun soll Romeo und Julia erneut aufgerollt werden. Zwar nicht auf der Leinwand, aber vor dem Los Angeles County Superior Court. Die Produktionsfirma wird wegen einer Nacktszene verklagt.
Weil die Prozessbevollmächtigten des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. bislang keine Unterbrechung des Verfahrens beantragt haben, läuft es vorerst weiter. Es geht um die mögliche Vertuschung von Missbrauch in der Kirche.
Ein Messdiener fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für das durch sexuelle Gewalt erlittene Leid. Nun erklärte das LG Köln das Amtshaftungsrecht für eindeutig anwendbar und geht von der Begründetheit der Klage aus.
Er gehe mit dem Gefühl, dass man Kardinal Woelki innerhalb des Erzbistums Köln schützen wolle. Der Verfassungsrechtler Stephan Rixen verlässt die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Domstadt.
Die Hochstufung des § 184b StGB zum Verbrechen ohne minder schweren Fall, verbessert nicht die Strafverfolgung, sondern erschwert den Staatsanwaltschaften effektive Arbeit. Jetzt könnte die Norm wieder entschärft werden.
Unter anderem gegen den ehemaligen Papst Benedikt XVI. ist Klage von einem Missbrauchsopfer der katholischen Kirche eingereicht worden. Das LG hat Benedikt nun zur Stellungnahme aufgefordert.
Nach Anfragen im bayrischen Landtag wurde nun ein zweiter Bericht zum Missbrauch in der Kirche in Bayern veröffentlicht. Danach gab es 30 Verurteilungen in den letzten zehn Jahren.