Ein Priester wird nach Missbrauchsvorwürfen rückfällig. In dem Zivilprozess vor dem LG Traunstein wird darüber gestritten, ob das Erzbistum München und Freising nun 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
Die EU-Kommission will gegen die Verbreitung von Fotos missbrauchter Kinder im Internet vorgehen und dafür teils auch verschlüsselte Kommunikation durchleuchten lassen. Das ruft Kritiker auf den Plan, auch die Bundesregierung hat Bedenken.
Die Staatsanwaltschaft München I hat die Ermittlungen im Missbrauchsskandal im Erzbistum München und Freising abgeschlossen. Unter anderem wurde gegen den emeritierten Papst Benedikt ermittelt. Zu einer Anklage kommt es aber nicht.
Ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die von der GroKo beschlossenen Strafverschärfungen im Bereich Kinderpornografie wieder zurückgenommen werden? 16 Landesjustizminister und nun auch die SPD fordern das BMJ zum Handeln auf.
Es ist ein beispielloser Vorgang: Im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche hat die Staatsanwaltschaft laut SZ einen Durchsuchungsbeschluss gegen das Münchner Erzbistum erwirkt. Eine Aktion mit Symbolkraft.
Das heimliche Weglassen eines Kondoms erfüllt den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs, unter Umständen sogar den der Vergewaltigung. In einem Revisionsbeschluss äußerte sich der BGH nun erstmals zum "Stealthing".
Ein Vater, dessen Tochter missbraucht worden war, verlangte wegen der dadurch erlittenen psychischen Beeinträchtigungen Schmerzensgeld. Im Rahmen dieses Rechtstreits änderte der BGH seine Rechtsprechung zu sog. Schockschäden.
Der Kinostart liegt knapp 50 Jahre zurück, doch nun soll Romeo und Julia erneut aufgerollt werden. Zwar nicht auf der Leinwand, aber vor dem Los Angeles County Superior Court. Die Produktionsfirma wird wegen einer Nacktszene verklagt.