Zwei Tage lang haben die Landesjustizminister beraten. Wird das BGB der Digitalisierung und das Zeugnisverweigerungsrecht der Lebenswirklichkeit noch gerecht? Wie können Raser härter bestraft und die Justiz gestärkt werden?
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Die Sicherungsverwahrung im deutschen Strafrecht beschäftigt seit Jahren die Gerichte, auch die internationalen. Nun landet sie einmal mehr vor dem EGMR, diesmal vor der Großen Kammer.
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Wohl zum ersten Mal seit Inkrafttreten des neuen § 184 i StGB ist ein Urteil auf dieser Grundlage ergangen. Ein Mann muss für mehrere Monate in Haft, weil er einer Spaziergängerin an den Po gefasst hatte.
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Auch die Berufungsinstanz hält es für erwiesen, dass der frühere Präsident der Münchener Musikhochschule eine Professorin 2009 sexuell belästigt hat. Sie verringerte jedoch die gegen den Mann verhängte Haftstrafe.
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Die nach dem alten § 175 StGB verurteilten Homosexuellen erhalten bald eine Entschädigung, zudem sollen ihre Verurteilungen aufgehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Bundeskabinett.
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Weil sie das Strafverfahren gegen einen Hauptmann einstellte, der einer Soldatin ans Gesäß gefasst hatte, fing sich die Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Rüffel von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ein.
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Das im Jahr 2016 eingeführte sog. Nein-heißt-Nein-Prinzip im Sexualstrafrecht geht auf die Istanbul-Konvention zurück, die schon 2011 verabschiedet wurde. Jetzt will auch Deutschland diese Vereinbarung ratifizieren.
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Der Ex-Geliebten des Wettermoderators Jörg Kachelmann droht weiterer Ärger mit der Justiz: Wegen ihrer Aussagen saß Kachelmann 132 Tage in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Freiheitsberaubung.
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