Nimmt eine Schwangere wiederholt Alkohol zu sich, so kann dies das ungeborene Kind schwer schädigen. Ab wann das Kind dann einen Anspruch auf Opferentschädigung hat, hat nun das BSG erstmalig höchstrichterlich entschieden.
Der Tod einer jungen Frau und ihres Babys nach der Einnahme eines Glukosemittels hatte für Aufsehen gesorgt. Die Ermittler gingen zunächst von einem Versehen in einer Kölner Apotheke aus. Die Anklage enthält nun dennoch eine Überraschung.
Ärzte haften, wenn sie die werdende Mutter nicht auf das Risiko einer schweren Behinderung des Kindes hingewiesen haben und diese sonst abgetrieben hätte. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Es war die erste Verurteilung seit der Reform des umstrittenen § 219a StGB, nun will eine Berliner Frauenärztin Verfassungsbeschwerde erheben. Die Norm bringe immer noch keine Rechtssicherheit und schränke Ärzte unzulässig ein.
Auch nach der umstrittenen Reform des § 219a StGB ist jeder Hinweis, der über die bloße Information der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen hinausgeht, eine strafbare Werbung. Das KG bestätigte die Verurteilung einer Frauenärztin.
Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, muss erneut verhandelt werden. Durch die geänderte Rechtslage könne sie straflos sein, so das OLG Frankfurt in der Revision.
Die GroKo hat ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB vorgelegt, der in der Sachverständigenanhörung des Bundestag-Rechtsausschusses kontrovers diskutiert wurde. Dabei gab es viel Gegenwind und eher wenig Zustimmung für das Vorhaben.
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
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