Während in Deutschland über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eifrig gestritten wird, hat der Oberste Gerichtshofs des katholisch geprägten Landes Mexiko entsprechende Strafvorschriften für verfassungswidrig erklärt.
Die Ampel prüft, ob Schwangerschaftsabbrüche künftig straffrei werden könnten. Die Union im Bundestag protestiert. In einem Brief an die Fraktion warnen Rechts- und Familienpolitiker vor einer "unverantwortlichen Spaltung" der Gesellschaft.
Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Was sich angebahnt hatte, ist tatsächlich Realität geworden: Der US Supreme Court hat seine eigene 'Roe v. Wade'-Rechtsprechung geändert und ermöglicht damit strikte Anti-Abtreibungs-Gesetzgebung in den USA.
Bei der ersten Lesung Justizminister zur geplanten Abschaffung von § 219a StGB gab es Jubel und Kritik. Justizminister Marco Buschmann warb stark für die Pläne und nannte die aktuelle Rechtslage "absurd".
In Texas verbietet das sog. Herzschlag-Gesetz Abtreibungen, sobald der Fötus einen Herzschlag hat. Lautstark wird daran Kritik geübt, Frauenkliniken zogen gegen das Gesetz vor Gericht - und erlitten nun die möglicherweise endgültige Niederlage.
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB freigemacht, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Ganz unreguliert bleibt die Werbung aber nicht.
Der erste Entwurf für ein Gesetz aus dem Haus des neuen Justizministers fällt kurz und deutlich aus. Die Strafvorschrift zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll ersatzlos wegfallen, andere Fragen zum Thema bleiben weiter offen.