Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig noch unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Der Abschlussbericht sieht Änderungen vor, auch bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.
Frauen, die sich zum Thema Schwangerschaftsabbruch informieren wollen, werden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen nicht selten angefeindet. Solche sogenannten Gehsteigbelästigungen sollen künftig mit Bußgeld geahndet werden können.
Zunächst gestattete ein Gericht den Abbruch einer äußerst riskanten Schwangerschaft, doch der Oberste Gerichtshof in Texas hob die Entscheidung wieder auf. Für die Abtreibung muss die Frau nun in einen anderen Bundesstaat reisen.
Während in Deutschland über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eifrig gestritten wird, hat der Oberste Gerichtshofs des katholisch geprägten Landes Mexiko entsprechende Strafvorschriften für verfassungswidrig erklärt.
Die Ampel prüft, ob Schwangerschaftsabbrüche künftig straffrei werden könnten. Die Union im Bundestag protestiert. In einem Brief an die Fraktion warnen Rechts- und Familienpolitiker vor einer "unverantwortlichen Spaltung" der Gesellschaft.
Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Was sich angebahnt hatte, ist tatsächlich Realität geworden: Der US Supreme Court hat seine eigene 'Roe v. Wade'-Rechtsprechung geändert und ermöglicht damit strikte Anti-Abtreibungs-Gesetzgebung in den USA.
Bei der ersten Lesung Justizminister zur geplanten Abschaffung von § 219a StGB gab es Jubel und Kritik. Justizminister Marco Buschmann warb stark für die Pläne und nannte die aktuelle Rechtslage "absurd".