Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als ihr Arzt die Schwangerschaft bestätigt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen. In diesen Fällen ist die Klage aber nachträglich zulässig, meint nun das BAG.
Wegen grober Behandlungsfehler erhält ein Kind mit schwersten Behinderungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 720.000 Euro. Die Klinik war für die Frau mit einer Hochrisikoschwangerschaft nicht ausgestattet, so das OLG Frankfurt.
Der Rechtsausschuss im Bundestag hat gegen eine Abstimmung über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen votiert. Eine rechtzeitige Sondersitzung im Plenum wäre rechtlich noch möglich, ist aber politisch nicht wahrscheinlich.
Bis zuletzt hatten Union, SPD, FDP und Grüne miteinander gerungen, nun ist der Weg für den Bundestag frei: Der Mutterschutz soll ausgeweitet werden, indem die strikte Abgrenzung zwischen Tot- und Fehlgeburt reformiert wird.
Wer neue Informationen erst in der Berufung vorbringt, ist nicht nachlässig, wenn er sie zuvor nicht kannte. Der BGH rügt in Leitsatzentscheidungen zwei Obergerichte, die Vorträge klagender Patientinnen zu schnell als verspätet abgetan haben.
Auf den letzten Metern der Legislatur sorgt noch ein Antrag für Wirbel: SPD und Grüne wollen die §§ 218 ff. StGB reformieren. Auf die FDP könnte es ankommen. Die Union hat verfassungsrechtliche Bedenken.
Eine Gruppe von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen strebt eine Reform des § 218 StGB an, der den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Die Grünen-Fraktionschefin glaubt trotz vorgezogener Neuwahlen daran, dass das Gesetz noch kommt.
Bis zur 12. Woche sollen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig und die Pflicht zur vorherigen Beratung zu einem Rechtsanspruch umgewandelt werden. Das sieht ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf vor. Von FDP und Union kommt Kritik.