Bis zur 22. Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe stehen – das fordert ein breites Bündnis von Verbänden. Die Bundesregierung müsse anlässlich der anhaltenden Debatte endlich handeln.
Ist es rechtmäßig, bei Totgeburten Mutterschutz zu gewähren, bei Fehlgeburten aber nicht? Diese Frage bleibt vorerst offen. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde von vier Frauen verworfen. Eine Tendenz lässt Karlsruhe aber erkennen.
Wenn Paare sich Kinder wünschen, gelten für künstliche Befruchtungen strikte Beschränkungen. Nun kommt neue Bewegung in das lang diskutierte Thema: Die FDP wirbt für einen fraktionsübergreifenden Antrag für eine Gesetzesregelung.
Das Anrecht auf Mutterschutz hängt bislang von einer strikt formalen Abgrenzung zwischen Fehl- und Totgeburt ab. Nachdem Betroffene dagegen bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, macht auch der Bundesrat Druck auf den Bundestag.
Auf der anstehenden Justizministerkonferenz schlagen drei Länder vor, Abtreibungen zu entkriminalisieren. Damit folgen sie den Empfehlungen einer Expertenkommission.
Sollen Schwangerschaftsabbrüche künftig noch unter Strafe stehen? Mit dieser schwierigen Frage haben sich Experten monatelang auseinandergesetzt. Der Abschlussbericht sieht Änderungen vor, auch bei Leihmutterschaften und Eizellspenden.
Frauen, die sich zum Thema Schwangerschaftsabbruch informieren wollen, werden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen nicht selten angefeindet. Solche sogenannten Gehsteigbelästigungen sollen künftig mit Bußgeld geahndet werden können.
Zunächst gestattete ein Gericht den Abbruch einer äußerst riskanten Schwangerschaft, doch der Oberste Gerichtshof in Texas hob die Entscheidung wieder auf. Für die Abtreibung muss die Frau nun in einen anderen Bundesstaat reisen.