Ein heute 21-Jähriger musste seine Schulzeit an einer Förderschule für geistige Entwicklung verbringen - obwohl es Anzeichen gab, dass er auch auf einer Hauptschule hätte erfolgreich sein können. Dafür bekommt er nun eine Entschädigung.
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Weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem von der Schule organisierten Moscheebesuch verweigerten, müssen die Eltern nun ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Meldorf.
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Weil Eltern Angst um ihre Tochter hatten, sollte sie nicht zur Schule laufen, sondern mit dem Bus fahren. Die Kosten für das Ticket müsse die Stadt aber nicht übernehmen, so das OVG NRW. Dafür sei der Schulweg nicht gefährlich genug.
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Weil ihr Monatsticket nicht bis zum Nachhilfeort reichte, wollte eine Schülerin die Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen. Die Fahrt müsse sie aber von der monatlichen Mobilitätspauschale zahlen, so das LSG im Streit um 3,65 Euro.
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Für ihr auf der Schulhomepage veröffentlichtes Referat hatte eine Schülerin ein frei zugängliches Foto aus dem Internet verwendet. Anders als der Fotograf konnte der Generalanwalt am EuGH darin aber keine Urheberrechtsverletzung sehen.
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Im Rahmen des Projekts "Hundgestützte Pädagogik" brachte eine Lehrerin ihren Hund regelmäßig mit in die Schule. Weil sie ihn aber überwiegend auch privat nutze, seien die Aufwendungen steuerlich nicht abziehbar, so ein FG.
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Ein Vater hätte den Vertrag mit einer Reiseagentur über den Aufenthalt seines Sohns in den USA nicht einfach kündigen dürfen, entschied das LG Düsseldorf. Die vermittelte Gastfamilie lebt auf einer Militärbasis, was dem Mann missfiel.
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Die Unfallversicherung muss für den Unfall eines Schülers auf dem Rückweg von einer Projektarbeit zahlen. Das gilt zumindest, wenn die Lehrerin diese so angeordnet hat, entschied das BSG. Aber auch nur dann, erklärt Lars Winkler.
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