Die juristische Posse um einen Schulbesuch in einer Moschee hat ihr Ende gefunden. Die Eltern eines Schülers müssen ein Bußgeld zahlen, weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickten, als ein Moscheebesuch geplant war*.
Ein hessisches Elternpaar, das seine Kinder selbst unterrichtet, geht gegen die BRD vor. Es hatte bereits Anfang des Jahres in Straßburg verloren, doch nun möchte es erreichen, dass die Große Kammer des EGMR darüber entscheidet.
Die Klage eines Jungen, der im Sportunterricht zusammengebrochen war und schwerste Hirnschäden erlitt, muss neu verhandelt werden. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Schadensersatzanspruch bestehe, so der BGH.
Auch an diesem Freitag werden weltweit Schüler gegen den Klimawandel demonstrieren. Die Nerven liegen blank, in NRW gehen Gerüchte von Denunziationen um. Juristisch geht es um Grundrechtskollisionen - und um Sanktionen gegen die Schüler.
Fahrschulunterricht bereitet genauso sehr auf das Leben vor wie die Schule, argumentierte eine deutsche Fahrschule, um in den Genuss einer Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen. Der EuGH erkannte aber doch den ein oder anderen Unterschied.
Nach langem Streit geht alles sehr schnell: Keine 24 Stunden nach der Einigung im Vermittlungsausschuss gibt der Bundestag grünes Licht für die Änderung des Grundgesetzes. Bald soll zusätzliches Geld an die Schulen fließen.
Wo lernen Kinder am besten? Zuhause. Das jedenfalls meint eine christliche Familie aus Hessen und legte sich mit den Behörden an. Diese brachten die Kinder daraufhin im Heim unter. Das war keine Menschenrechtsverletzung, so der EGMR.
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Seit 2012 gibt es in Nordrhein-Westfalen islamischen Religionsunterricht - durch eine Übergangslösung. Einigen Islamverbänden reicht das nicht. Sie bekommen jetzt eine neue Chance, ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen.
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