Das VG Berlin hält die vorübergehenden Schulschließungen für rechtens. Andererseits könne man aber nicht verlangen, die Schulen weiterhin geschlossen zu halten. Eine Rückkehr in den Schulbetrieb dürfe nach Jahrgangstufen gestaffelt werden.
Eine Grundschullehrerin hatte verhindern wollen, wieder unterrichten zu müssen. Das VG Frankfurt hält allerdings die Hygienemaßnahmen des Dienstherrn für ausreichend und erinnerte die Frau an die Treuepflicht der Beamten.
Eigentlich sollten Viertklässler am kommenden Montag wieder in die Schule gehen. Der VGH Hessen hat eine entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung des Landes nun aber vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zwei Schüler sind mit ihren Eilanträgen gescheitert, die Berliner Abiturprüfungen wegen des Coronavirus verschieben zu lassen. Sie beriefen sich auf die für sie schlechteren Vorbereitungsmöglichkeiten zu Hause im Vergleich zu Mitschülern.
Die Corona-Maßnahmen sind massiv grundrechtsrelevant – auch soweit sie angehende Abiturienten betreffen. Dass bei den Abi-Prüfungen überhaupt der Gesundheitsschutz hinreichend gewährleistet ist, bezweifelt Prüfungsrechtler Arne-Patrik Heinze.
Wenig Platz, viel Lärm und kaum Konzentration: Wenn die ganze Familie zu Hause bleiben muss, können die Abi-Vorbereitungen schwierig werden. Verschoben werden die Prüfungen deshalb aber nicht, entschied das VG Berlin.
Unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten sind die Berliner Abiturprüfungen ab kommendem Montag zulässig, so das VG Berlin. Eine Schülerin, die nicht an den Prüfungen teilnehmen wollte, ist mir ihrem Eilantrag gescheitert.
Ein Lehrer, der mit seinen Schulkassen für das Schuljahrbuch fotografiert wurde, hat keinen Anspruch auf Entfernung der Bilder. Das OVG in Koblenz bestätigte die Vorinstanz und wies den Antrag des Lehrers auf Zulassung der Berufung ab.