Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen schränkt die Politik das Leben für die Bürger weiter ein. Neu ist unter anderem ein begrenzter Bewegungsradius für Menschen, die in Corona-Hotspots leben. Juristen sehen diese Maßnahme kritisch.
Obwohl sich Personen immerhin noch eingeschränkt draußen treffen dürfen, müssen Einzeltrainings in Hundeschulen vorerst unterbleiben. Das OVG NRW begründet diese Unterscheidung unter anderem mit der Relevanz für das öffentliche Leben.
Nach Auffassung von Eisenacher Gymnasiasten ist die Maskenpflicht in der Schule ein "grober Verfassungsbruch" und eine "permanente Körperverletzung". Das OVG Thüringen sieht das allerdings anders und wies ihre Eilanträge ab.
Schüler, die keine Maske tragen wollen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das VG Münster entschieden, nachdem zwei Grundschüler das Tragen ihrer Masken verweigerten.
Das AfD-Meldeportal "Neutrale Schule", auf dem Schüler ihre Lehrer wegen angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot anschwärzen konnten, bleibt offline. Das VG Schwerin bestätigte eine Verbotsverfügung des Landesdatenschutzbeauftragten.
Der Vater eines 15-Jährigen terrorisierte die Schulleitung und Lehrkräfte so sehr, dass diese teils erkrankten und sich außer Stande sahen, den Schüler weiter zu unterrichten. Sie müssen es aber, entschied das VG Berlin.
Weil er ein Video in einem Klassenchat verbreitete, auf dem ein Mitschüler einen Stuhl aus dem 4. Stock des Schulgebäudes wirft, fliegt ein Berliner Schüler selbst für sechs Tage von der Schule. Das VG bestätigte den Unterrichtsausschluss.
Wenigstens wieder mit Freunden an der frischen Luft Fußball spielen – das wollte ein Junge aus NRW. Das OVG bestätigte jedoch die Corona-Schutzverordnung: Sportliche Betätigung mit mehreren sei auch draußen nach wie vor riskant.