In Berlin ist für die Klassen eins bis sechs sowie für die Abschlussklassen Präsenzunterricht möglich, die Siebt- bis Neuntklässler müssen dagegen zu Hause bleiben. Laut dem VG Berlin ist das rechtswidrig.
Weil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Unter anderem weil Homeschooling und Notbetreuung ermöglicht würden, lehnen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Öffnung der Schulen ab. Die Corona-Regelungen des Landes seien auf solider Grundlage ergangen.
Das Land Hessen will beim islamischen Religionsunterricht nicht mehr mit dem Moscheeverband Ditib zusammenarbeiten. Vorläufiger Rechtsschutz dagegen wurde dem Ditib versagt. "Schlicht nicht nachvollziehbar", befand nun das BVerfG.
Viele Schüler müssen pandemiebedingt zu Hause lernen. Ohne Computer geht das allerdings nicht. Das Thüringer LSG hat entschieden, dass das Jobcenter einer Achtklässlerin einen Computer bezahlen muss.
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen schränkt die Politik das Leben für die Bürger weiter ein. Neu ist unter anderem ein begrenzter Bewegungsradius für Menschen, die in Corona-Hotspots leben. Juristen sehen diese Maßnahme kritisch.
Obwohl sich Personen immerhin noch eingeschränkt draußen treffen dürfen, müssen Einzeltrainings in Hundeschulen vorerst unterbleiben. Das OVG NRW begründet diese Unterscheidung unter anderem mit der Relevanz für das öffentliche Leben.
Nach Auffassung von Eisenacher Gymnasiasten ist die Maskenpflicht in der Schule ein "grober Verfassungsbruch" und eine "permanente Körperverletzung". Das OVG Thüringen sieht das allerdings anders und wies ihre Eilanträge ab.