Wer sich beim Gassi-Gehen beim Sturz in ein Biberloch verletzt, hat keinen Haftungsanspruch gegen die Kommune. Das Betreten einer Wiese erfolge auf eigene Gefahr, hat jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Ein Fußballer einer Altherrenmannschaft muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er sie bei einem verunglückten Schuss mit dem Ball im Gesicht getroffen hat, während sie neben dem Tor wartete, entschied das OLG Oldenburg.
Schlangengift statt Chemo: Eine Heilpraktikerin ist nach dem Krebstod einer Patientin zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden. Das OLG München spricht von einem Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker haften.
Eine Achtjährige bekommt Schmerzensgeld von dem Reitstall, während dessen Reitunterrichts sie sich verletzt hat. Dass das Kind Anweisungen einer Angestellten nicht richtig umgesetzt hat, spiele dabei keine Rolle, so das OLG.
Weil er die Krebserkrankung einer 70-jährigen Patientin zu spät erkannt hat, muss ein Arzt 50.000 Euro zahlen. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes stellte das OLG auf den Leidensweg und die erlittene Lebensbeeinträchtigung ab.
Wer Sport macht, muss mit Verletzungen rechnen, meint das AG München. Ein Erwachsener Trainer, der einem seiner jugendlichen Schützlinge versehentlich seinen Ellbogen ins Gesicht hielt, habe nicht besonders aufpassen müssen.
Pflegeheimbetreiber haben ihre Bewohner auch vor unwahrscheinlichen Gefahren zu schützen, wenn diese schwere Folgen haben können, so der BGH. Es geht um den Sturz eines an Demenz erkrankten Mannes aus dem Fenster seiner Einrichtung.
Nur weil eine Reiterin mit der Halterin eines Pferdes eine Reitbeteiligung vereinbart hat, ist untereinander die Haftung noch nicht ausgeschlossen, wenn das Tier die Reiterin verletzt, entschied das LG München I.