Bei einem Castortransport hatte die Polizei mehrere Demonstranten rechtswidrig in Gewahrsam genommen. Das LG Lüneburg wies die Schmerzensgeldklage eines Castorgegners jedoch ab. Das BVerfG hob diese Entscheidung jetzt auf.
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Das Urteil des LG Stuttgart, wonach die Mutter von Tim K. nicht für dessen Tat haftet, ist rechtskräftig. Die Berufung wurde nun zurückgenommen: Das OLG hatte durchblicken lassen, dass sie keinen Erfolg haben würde.
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Ein Tattoo zum Ausdruck ewiger Verbundenheit - das mag zwar eine liebevolle Idee sein, doch was, wenn einem das Ergebnis am Ende nicht gefällt? Ansprüche gegen das Tattoo-Studio bestehen jedenfalls keine, entschied das AG Augsburg.
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Die Bild-Zeitung muss an Jörg Kachelmann 395.000 Euro für die Berichterstattung über den Prozess gegen ihn zahlen. In 26 Fällen habe Springer sein Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt, aber keine zielgerichtete Pressekampagne gefahren.
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Sein Ex-Vermieter beschimpfte ihn per SMS als "Schweinebacke", "asozialen Abschaum" und "Lusche allerersten Grades". Durchaus heftige Beleidigungen, findet der BGH. Für eine Geldentschädigung reiche das aber nicht.
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Dem Vater der 1981 getöteten Frederike steht kein eigener Schmerzensgeldanspruch zu. Er habe einen solchen Anspruch nicht hinreichend dargelegt, jedenfalls sei er aber auch verjährt, entschied das OLG Celle.
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Wer sich nicht festhält, wenn der Bus los fährt, und deshalb hinfällt, bekommt kein Geld von den Verkehrsbetrieben. Anders nur, wenn man erkennbar behindert ist. Das ist man aber nicht, nur weil man zwei Einkaufstüten trägt.
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Um der Polizei zu entkommen, kletterte ein Atomkraftgegner bei einer Protestaktion auf einen Baum – und fiel herunter. Dafür gibt es kein Schmerzensgeld, entschied das OLG Celle. Er war vielleicht einfach unachtsam.
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