Bei einer Jugendfreizeit mit dem Titel "Abenteuer Winterwald" sollten Kinder mit einem Messer die Rinde einer Birke abschälen. Eine 9-Jährige schnitzte sich dabei ins Auge. Dafür steht ihr Schadensersatz zu, wie das OLG München entschied.
Wer in einem öffentlichen Park ohne weitere Sicherungsmaßnahmen über einen Rad- und Fußweg eine sogenannte Slackline spannt, der kann in vollem Umfang haften, wenn sich Dritte an dem gespannten Band verletzen, so das OLG Karlsruhe.
Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei schwerste Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden anrechnen lassen, wenn er auf Schadensersatz klagt, so das OLG Köln.
Über den Weg verlaufende Holzstämme seien zur gefährlichen "Sprungschanze" geworden, beklagte ein verunfallter Mountainbiker. Im Wald müsse man damit aber rechnen, so das OLG Köln. Es entschied: Wer seine Gesundheit liebt, der schiebt.
Bei einem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi starben 2012 259 Menschen. Der Discounter Kik ließ dort Jeans fertigen. Etwaige Ansprüche Überlebender und Angehöriger sind jedoch auch nach Einschätzung des OLG Hamm verjährt.
Die Entscheidung des BGH zum "Leben als Schaden" war für alle Beteiligten in ihrer Reichweite völlig überraschend. Nun wurden die Urteilsgründe veröffentlicht. Die entscheidenden Fragen bleiben darin aber offen.
Ärzte können sich durch die Erhaltung eines Lebens nicht schadensersatzpflichtig machen, sagt der BGH. Nicht einmal die Behandlungskosten seien erstattungsfähig.
Ein Partygast versteckte im Präsentkorb für das Geburtstagskind einen Böller, der beim Auspacken auslöste und den Schenkenden schwer verletzte. Dafür trifft den Gastgeber aber kein Verschulden, so das OLG Koblenz.