Beamte, die in einer sowieso schon überlasteten Behörde arbeiten, können sich nicht darauf verlassen, ein sogenanntes "Sabbatjahr" bewilligt zu bekommen. Denn dann sprechen dienstliche Gründe dagegen, wie das VG Koblenz entschied.
Im Sabbatjahr auf Weltreise gehen – diesen Traum hatten zwei Lehrer aus NRW. Doch dann kam Corona. Einen Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Sabbatjahres haben die Lehrer aber nicht, wie das OVG NRW entschied.
Dass in Kanzleien viel gearbeitet wird, ist hinreichend bekannt. Doch wie jeder Mensch brauchen auch Anwälte mal Pausen, um die Batterien neu aufzuladen. Sabbaticals sind daher inzwischen in vielen Kanzleien fest etabliert.
Schulleiter können nur dann ein Sabbatjahr einlegen, wenn für ordnungsgemäße Vertretung gesorgt ist. Dabei muss sich das Land nicht auf Experimente einlassen.
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