Jüngst hat ein Gericht der Separatisten drei Ausländer zum Tode verurteilt – weil sie für die Ukraine gekämpft haben. International wird das nicht anerkannt. Denn: Staatsqualität haben die Volksrepubliken nicht, erklärt Stefan Oeter.
Nach den vorläufigen Maßnahmen des EGMR gegen Russland hat die Ukraine nun die erste Beschwerde wegen des Vorwurfs schwerer Menschenrechtsverletzungen eingereicht.
Erstmals sind nach Angaben der StA München I im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs Wohnungen beschlagnahmt worden. Sie gehören einem Mitglied der russischen Duma und seiner Ehefrau.
Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern soll zugunsten der russisch-deutschen Gaspipeline Nord Stream 2 gehandelt haben. Ein Ausschuss soll das jetzt genauer beleuchten und nähere Umstände aufklären.
Russland erklärte am 15. März seinen Austritt aus dem Europarat – und will sich nicht mehr an seitdem ergangene Urteile des EGMR halten. Präsident Putin unterschrieb nun ein entsprechendes Gesetz.
Erstmals hat ein Gericht im Ukraine-Krieg Todesurteile verhängt. Die prorussischen Separatisten wollen drei Ausländer hinrichten, die in den Reihen der ukrainischen Armee gekämpft haben. Sie können noch in Berufung gehen.
Das Verkaufsprozedere hat sich gezogen, doch jetzt ist die Übernahme des FC Chelsea durch ein US-Konsortium perfekt. Latham & Watkins war auf der Käuferseite beratend tätig.
In Kiew ist ein russischer Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es war der erste Kriegsverbrecherprozess im Ukraine-Krieg. Der Mann zeigte Reue und kann noch Berufung einlegen.