Dem Pastor einer freikirchlichen Gemeinde ist es nicht unzumutbar, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er war der Meinung, das öffentlich-rechtliche Unterhaltungsprogramm propagiere einen "gottlosen" und "unmoralischen" Lebensstil.
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Der jahrelange Rechtsstreit um die Tagesschau-App ist mit einer Entscheidung gegen die ARD zu Ende gegangen. Das Angebot der App Mitte 2011 sei presseähnlich und daher unzulässig gewesen. Was daraus für die Gegenwart folgt, ist jedoch umstritten.
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Die Deutsche Welle hat nach eigenen Angaben Klage bei einem Gericht in der türkischen Hauptstadt Ankara erhoben. Hintergrund ist die Konfiszierung von Videomaterial. Dieses fordert der Sender jetzt gerichtlich zurück.
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Menschen mit schwerer Behinderung müssen Rundfunkbeiträge zu einem Drittel zahlen. Eine Befreiung kommt nach aktueller Gesetzeslage nicht in Betracht, entschied der VGH in Mannheim.
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Wichtige Urteilsverkündungen der Bundesgerichte sollen künftig auch live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein. Aber nur, wenn das Gericht selbst das auch so will. Das Kabinett billigte am Mittwoch sehr gemäßigtes Court-TV.
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Jeder muss den pauschalen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt grundsätzlich auch für Zeitungsverlage. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn sie Anteile an privaten Radiosendern halten, entschied der BayVerwGH.
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Seit 2013 gibt es den pauschalen Rundfunkbeitrag, den alle Haushalte unabhängig von der Anzahl ihrer Fernseher oder Radios zahlen müssen. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem der Münchner Merkur und die tz gehören, weigert sich aber.
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War das Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 presseähnlich und damit unzulässig? Das Kölner OLG neigt dazu, diese Frage mit Ja zu beantworten. Was daraus für die ARD folgen würde, ist noch ungewiss.
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