Wer als mittelalterlicher "Held" an Rollenspiel-Veranstaltungen teilnimmt, kann seine Mitspieler nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn es im Eifer des Gefechts zu empfindlichen Treffern kommt, entschied das LG Osnabrück.
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Hoch zu Ross, Helm auf dem Kopf und Schwert in der Hand – so stellt man sich Ritter aus längst vergangenen Zeiten vor. Aber Ritter gibt es noch immer. Allein der Johanniterorden hat in Deutschland um die 4.000 Ritter. Der Anwalt Wolfgang von Meibom...
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