Mehrere Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien: Laut den Entscheidungsründen geht das Thüringer Richterdienstgericht davon aus, dass ein Familienrichter aus Weimar nicht wieder Recht sprechen wird.
Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Familienrichter am AG Weimar hat gegen seine vorläufige Suspendierung wie angekündigt Beschwerde eingelegt. Nun muss der Dienstgerichtshof für Richter den Fall prüfen.
Im Jahr 2022 hat das VG Berlin 20.262 Verfahren bearbeitet. Damit sinkt der Rückstau anhängiger Verfahren von knapp 18.700 auf rund 16.900 Verfahren. Für 2023 stehen außerdem viele spannende Prozesse an.
Verhandlungen in Strafverfahren sollen künftig aufgezeichnet werden. Bundesjustizminister Buschmann findet das zeitgemäß. Die Generalstaatsanwälte und der Richterbund halten aber nichts von der Idee.
Ein Familienrichter aus Weimar ist vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Mann hatte in der Corona-Hochzeit für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht aufgehoben. Vor dem LG Erfurt ist er deshalb wegen Rechtsbeugung angeklagt.
Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Bundesjustizministerium will das nun auch gesetzlich festschreiben. Ein am Mittwoch vorgelegter Entwurf schlägt vor, das DRiG zu ändern.
Richter müssen keine bestimmte Arbeitszeit ableisten – und können deshalb auch keine Stunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto gutschreiben. Das hat das BVerwG entschieden.
Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten. Das Dienstgericht geht laut schriftlichem Urteil davon aus, er werde sein Amt nicht verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person führen.