Wehrt sich ein Mieter gegen seine Kündigung und macht einen Härtefall geltend, so muss sich das Gericht umfassend mit seiner Situation auseinandersetzen. Seinen Vortrag als wahr zu unterstellen, reiche dabei noch nicht aus, so der BGH.
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Eine Frau möchte sich mit dem Samen ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen, doch das Embryonenschutzgesetz untersagt dies. Das OLG München hat heute angedeutet, dass die Klage der Frau wohl wenig Aussicht auf Erfolg hat.
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Ob schon beim Berufungsgericht oder erst beim BGH: Die Zulassungsquote für Revisionen ist gering. Zu gering für ein mittelfristig wettbewerbsfähiges Rechtssystem. Und für Gerechtigkeit. Ein Appell von Ekkehart Reinelt.
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