Zwei Freiburger Polizisten, die einem Kollegen nach dessen Trunkenheitsfahrt mit einem Todesopfer bei der Flucht halfen, müssen wieder mit einer Verurteilung rechnen. Der Freispruch war rechtsfehlerhaft, so das Karlsruher OLG.
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Nach dem Tod einer Fahrradfahrerin wurden zwei Kölner Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Aussetzung zur Bewährung hat der BGH nun aufgehoben. Die Begründung für die Aussetzung zur Bewährung reichte dem BGH nicht aus.
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Der BGH hat gleich in zwei Urteilen seine Anforderungen an die Sicherungsverwahrung präzisiert. Ihre Verhängung ist neben der lebenslangen Freiheitsstrafe möglich und die Anforderungen sind nicht so hoch, wie manches Gericht meint.
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Zwei Autofahrer liefern sich spontan ein Rennen in Köln - am Ende ist eine Radlerin tot. Dennoch kommen die Männer mit Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung davon. Aber der BGH hat nur einen begrenzten Spielraum für Korrekturen.
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Ein Richter, der eigenmächtig die "Hüttenstädter Prozessordnung" eingeführt und danach Durchsuchungen angeordnet hatte, ist endgültig vor dem BGH freigesprochen worden. Wegen zahlreicher Zurückverweisungen dauerte der Streit knapp zehn Jahre.
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Nun ist es höchstrichterlich geklärt: Die Bezeichnung der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen als "Faschistin" durch einen politischen Gegner war keine strafbare Beleidigung. Das entschied das französische Kassationsgericht.
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Ihre Verurteilung wegen falscher Verdächtigung wollte Gina-Lisa Lohfink nicht hinnehmen. Das KG Berlin hat das Urteil aber nun bestätigt - und Lohfinks Verteidiger zu einem Grundkurs Strafrecht geraten.
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Im Herbst 2015 wäre Kölns derzeitige Oberbürgermeisterin Henriette Reker fast von einem Attentäter getötet worden. Das OLG verurteilte Frank S. zu 14 Jahren Haft. Seine Revision hat der BGH nun verworfen.
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