Das Mordurteil gegen die beiden Männer, deren Autorennen durch die Berliner City einen Mann das Leben kostete, ist vom BGHaufgehoben worden. Eine andere Kammer des LG muss nun neu entscheiden. Artikel lesen
Ein gemeinsamer Anwalt für Nebenkläger, ein neues Beschwerdeverfahren, strengere Voraussetzungen für Revisionen – Strafrichter fordern für die kommende Legislaturperiode weitere Reformen der StPO.
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Nachdem das LG Berlin im Februar zwei Raser wegen Mordes verurteilt hatte, soll der BGH das Urteil nun auf Rechtsfehler überprüfen. Die Anwälte der Männer haben Revision eingelegt, wie am Donnerstag bekannt wurde.
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Am Mittwoch verurteilte das OLG Düsseldorf den Islamistenführer Sven Lau zu fünfeinhalb Jahren Haft. Sein Anwalt hat nun Revision eingelegt.
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Zwei Freiburger Polizisten, die einem Kollegen nach dessen Trunkenheitsfahrt mit einem Todesopfer bei der Flucht halfen, müssen wieder mit einer Verurteilung rechnen. Der Freispruch war rechtsfehlerhaft, so das Karlsruher OLG.
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Nach dem Tod einer Fahrradfahrerin wurden zwei Kölner Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Aussetzung zur Bewährung hat der BGH nun aufgehoben. Die Begründung für die Aussetzung zur Bewährung reichte dem BGH nicht aus.
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Der BGH hat gleich in zwei Urteilen seine Anforderungen an die Sicherungsverwahrung präzisiert. Ihre Verhängung ist neben der lebenslangen Freiheitsstrafe möglich und die Anforderungen sind nicht so hoch, wie manches Gericht meint.
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Zwei Autofahrer liefern sich spontan ein Rennen in Köln - am Ende ist eine Radlerin tot. Dennoch kommen die Männer mit Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung davon. Aber der BGH hat nur einen begrenzten Spielraum für Korrekturen.
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