Wie das 3.000 Seiten starke NSU-Urteil zeigt, kann die einmonatige Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen ziemlich eng bemessen sein. Der DAV hat nun einen Reformvorschlag für eine Fristenharmonisierung im Revisionsverfahren eingebracht.
Aus Habgier hat ein Apotheker aus Bottrop laut Gerichtsurteil jahrelang Krebsmedikamente für Schwerkranke gepanscht. Gegen seine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft legte er Revision beim BGH ein - weitestgehend erfolglos.
Hauptanwendungsfall der Volksverhetzung sei zwar der Schutz von Minderheiten. Nach Sinn und Zweck der Regelung werde aber auch die Menschenwürde von Frauen geschützt, entschied nun das OLG Köln.
Am Montag endete für die Verteidigung im NSU-Prozess die Frist zur Begründung der Revision. Diese ist rund 2.300 Seiten lang geworden. Die Bundesanwaltschaft hat wegen eines Fehlers bei der Urteilszustellung noch etwas mehr Zeit.
Ein Zigarettenautomat ist schwierig zu knacken. Wer es versucht und dazu Werkzeug anschleppt, wird wegen Versuchs bestraft - und zwar auch dann, wenn der Automat am Ende heil bleibt, weil der Täter keine Steckdose findet, so der BGH.
Die Privatbank M.M. Warburg hat gegen das Urteil des LG Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof.
816 Verfahren hatte ein Richter am Amtsgericht so lange nicht bearbeitet, bis sie verjährten. Er wurde wegen Rechtsbeugung angeklagt – vom LG Rostock jedoch freigesprochen. Der Freispruch ist nun rechtskräftig.
Das LG Bielefeld muss neu über die Strafe in einen Totschlagsprozess verhandeln. Der Angeklagte hatte die Tat als tödlichen Sex-Unfall dargestellt - was ihm das Gericht negativ ausgelegt hatte. Der BGH hielt das aber für zulässig.