Ein 43-jähriger Deutscher steht im Verdacht, vor Jahren in Portugal die kleine Maddie verschleppt und getötet zu haben. Die Ermittler haben bisher keinen Haftbefehl beantragt - doch wegen einer anderen Verurteilung bleibt der Mann im Gefängnis.
Er sprühte Parolen an Schulen und marschierte mit anderen in schwarz und Militärformation durch die Stadt. Bestraft hat das LG Koblenz den Rechtsradikalen trotzdem nicht. Der BGH beanstandet das als "durchgreifend rechtsfehlerhaft".
Das Urteil des LG Hamburg gegen einen Ex-KZ-Wachmann wird erst einmal nicht rechtskräftig: Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt. Daraufhin kündigte die Verteidigung weitere Schritte an.
Wie das 3.000 Seiten starke NSU-Urteil zeigt, kann die einmonatige Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen ziemlich eng bemessen sein. Der DAV hat nun einen Reformvorschlag für eine Fristenharmonisierung im Revisionsverfahren eingebracht.
Aus Habgier hat ein Apotheker aus Bottrop laut Gerichtsurteil jahrelang Krebsmedikamente für Schwerkranke gepanscht. Gegen seine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft legte er Revision beim BGH ein - weitestgehend erfolglos.
Hauptanwendungsfall der Volksverhetzung sei zwar der Schutz von Minderheiten. Nach Sinn und Zweck der Regelung werde aber auch die Menschenwürde von Frauen geschützt, entschied nun das OLG Köln.
Am Montag endete für die Verteidigung im NSU-Prozess die Frist zur Begründung der Revision. Diese ist rund 2.300 Seiten lang geworden. Die Bundesanwaltschaft hat wegen eines Fehlers bei der Urteilszustellung noch etwas mehr Zeit.
Ein Zigarettenautomat ist schwierig zu knacken. Wer es versucht und dazu Werkzeug anschleppt, wird wegen Versuchs bestraft - und zwar auch dann, wenn der Automat am Ende heil bleibt, weil der Täter keine Steckdose findet, so der BGH.