Versteckt im Gesetzentwurf zur Grundrente will die Bundesregierung die Nettolohnoptimierung aushebeln. Der BFH hatte zuvor günstig für die Arbeitsvertragsparteien geurteilt. Roland Klein erklärt die Pläne und die finanziellen Konsequenzen.
Über Monate verhandelten Union und SPD über ein Prestigeprojekt der Sozialdemokraten, nun soll die Grundrente kommen. Viele sind mit den Plänen aber nicht zufrieden.
Wenn es finanziell eng wird, dürfen Pensionskassen ihre die Renten reduzieren. Das macht den Rentnern nichts, weil der Arbeitgeber einspringen muss. Aber was, wenn der insolvent wird? Die Entscheidung des EuGH dazu erklärt Tobias Neufeld.
Im Öffentlichen Dienst gibt es eine Rentenzusatzversorgung. Bei Verheirateten wird diese auf Antrag nach der günstigeren Steuerklasse berechnet. Für Lebenspartner gilt das zwar auch - man müsse aber ggf. besondere Umstände berücksichtigen.
Auch wenn die Pensionskasse in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dürfen Betriebsrenten laut EuGH nicht unverhältnismäßig gekürzt werden. Nun ist wieder das BAG am Zug.
Wenn ein anderer Betrieb übernimmt, stehen oft Boni und andere Vergütungsansprüche der übernommenen Mitarbeiter auf dem Spiel. Die betriebliche Altersversorgung ist aber nach einem Urteil des BAG ziemlich sicher, erklärt Tobias Neufeld.
Der Dauerniedrigzins führt dazu, dass Pensionskassen ihre Versorgungszusagen nicht halten können. Arbeitgeber müssen notfalls einspringen, doch nur, wenn sie das leisten können. Alles weitere erklärt Tobias Neufeld.
Eine Regelung, die eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer vorsieht, die vor ihrem 50. Geburtstag im Unternehmen anfangen, stellt weder eine Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche von Frauen dar, so das BVerfG.