Notizen, die sich die Zeugen Jehovas bei ihren Hausbesuchen über die angetroffenen Personen machen, unterfallen dem europäischen Datenschutzrecht. Auch die privaten Notizbücher der "Verkündiger" können Dateien sein, entschied der EuGH.
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Weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem von der Schule organisierten Moscheebesuch verweigerten, müssen die Eltern nun ein Bußgeld von 50 Euro zahlen. Dies entschied das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Meldorf.
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Die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick möchte den Muslimen unter ihren Bewohnern den Muezzin-Ruf nicht verbieten. Sie legte deshalb Berufung gegen ein ergangenes Verbotsurteil des VG Gelsenkirchen ein.
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In Bayern dürfen Referendarinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger VG sorgte bundesweit für Schlagzeilen, als es dieses Verbot für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz ging man nun nicht mehr so weit*.
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Zeugen Jehovas, die an Haustüren klopfen, um mit den Bewohnern über ihren Glauben zu reden, machen sich dabei oft auch Notizen zu persönlichen Angaben. Unterliegen diese dann europäischen Datenschutzbestimmungen?
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Das Tragen einer religiös bedingten Kopfbedeckung vor Gericht darf nicht bestraft werden, so der EGMR. Wer sich ansonsten anständig benehme, dürfe nicht bloß sanktioniert werden, weil er religiöse Kleidung nicht ablege.
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Dürfen kirchliche Einrichtungen Mitarbeiter nach der Konfession auswählen? Die Antwort aus Luxemburg auf diese Frage könnte einen Paradigmenwechsel im kirchlichen Arbeitsrecht auslösen, erläutert Steffen Klumpp.
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