Um den Einfluss ausländischer Geldgeber auf die Moscheen in Deutschland zu begrenzen, fordert die Politik eine spezielle Abgabe für Muslime. Allerdings könnten die verfassungsrechtlichen Vorgaben diesem Vorhaben im Wege stehen.
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Die Vereinigung "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist keine Religionsgemeinschaft und wird somit rechtlich nicht den christlichen Kirchen gleichgestellt. Das BVerfG nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.
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Die evangelische Diakonie hat eine konfessionslose Bewerberin abgelehnt – wegen der fehlenden Religionszugehörigkeit. Vom BAG wurde ihr eine Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist keine Überraschung, aber folgenreich meint Michael Fuhlrott.
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Eine Österreicherin, die den muslimischen Propheten Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, ist zu Recht dafür verurteilt worden, sagt der EGMR. In der zur Zeit aufgeheizten Stimmung müsse man besonders darauf achten, was man sagt.
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Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ist es nur Rechtsgeschichte: Indem Männer um den wehrrechtlichen Rang als Lama, Pionierprediger oder Scientology-Geistlicher stritten, klärten sie den Status von Religion in der offenen Gesellschaft.
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Die Fluggesellschaft Kuwait Airways ist nicht verpflichtet, sich gegen antisemitische Gesetze aufzulehnen, wenn ihnen diese die Beförderung von Passagieren untersagen. Das bestätigte nun das OLG Frankfurt.
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Russland hat zu Unrecht die Bücher eines berühmten muslimischen Theologen verboten. Das sei weder angemessen noch in einer demokratischen Gesellschaft nötig, meint der EGMR.
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Die Anhänger der Spaghettimonster-Kirche dürfen kein Nudelsieb auf ihren Passfotos tragen. Ein Gericht in Den Haag erkannte darin keine Religion, um den selbsternannten Pastafari solche Bilder ausnahmsweise zu erlauben.
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