Die Berliner Gerichte haben entschieden: Auch über Ostern wird es keine Ausnahmen für Gottesdienste geben. Das Infektionsrisiko sei trotz getroffener Maßnahmen zu hoch.
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Eine Soziologin darf nicht mehr behaupten, dass die islamische Ahmadiyya-Gemeinschaft ihren Status zur Durchsetzung ihrer "politischen Agenda" nutze und ihre Moscheen "Orte der Männer" seien. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.
Die Islamische Religionsgemeinschaft aus Berlin wurde 1990 staatlich anerkannt – allerdings durch die DDR. Laut VG München heißt das nicht, dass sie deshalb in der BRD eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Wer als Säugling getauft wurde und nicht aus der Kirche ausgetreten ist, muss Kirchensteuer zahlen. Laut VG Berlin gilt das auch dann, wenn man bisher überhaupt nichts von seiner Taufe und Kirchenmitgliedschaft wusste.
Im Kampf gegen Antisemitismus wollen die Länder schnellere Strafverfahren, weniger Einstellungen und auch im StGB wird wieder geschraubt – auch weil es das BMJV plötzlich so will. Strafrechtler sehen einige der Maßnahmen kritisch.
Zwei Lehrerinnen warfen dem Land NRW vor, bei der Stellenbesetzung wegen ihrer religiösen Überzeugung benachteiligt worden zu sein. Eine Entschädigung nach dem AGG erhalten sie aber nicht, so das OVG in Münster.
Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" kämpft um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft. Bisher sei sie zu Unrecht nur auf Religionssatire reduziert worden. Nun soll sich das BVerfG mit den "Pastafaris" befassen.