Seit 2012 gibt es in Nordrhein-Westfalen islamischen Religionsunterricht - durch eine Übergangslösung. Einigen Islamverbänden reicht das nicht. Sie bekommen jetzt eine neue Chance, ihre Forderungen vor Gericht durchzusetzen.
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Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Bewerberin eine Entschädigung zugesprochen. Das Land Berlin hatte ihre Bewerbung als Lehrerin abgelehnt und sich dabei auf das Neutralitätsgesetz berufen.
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In Niedersachen wollten muslimische Referendarinnen ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen. Das rief das Justizministerium auf den Plan: Schon bald sollen nun alle religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte verboten sein.
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Verletzt es die moralischen und religiösen Werte der Bevölkerung, wenn man für die Aufbewahrung von Ascheurnen an private Unternehmen, statt an Behörden zahlt? Nein, findet der EuGH in einem Fall aus Italien.
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Die evangelische Diakonie hat eine konfessionslose Bewerberin abgelehnt – wegen der fehlenden Religionszugehörigkeit. Vom BAG wurde ihr eine Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist keine Überraschung, aber folgenreich meint Michael Fuhlrott.
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Eine Österreicherin, die den muslimischen Propheten Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, ist zu Recht dafür verurteilt worden, sagt der EGMR. In der zur Zeit aufgeheizten Stimmung müsse man besonders darauf achten, was man sagt.
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Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ist es nur Rechtsgeschichte: Indem Männer um den wehrrechtlichen Rang als Lama, Pionierprediger oder Scientology-Geistlicher stritten, klärten sie den Status von Religion in der offenen Gesellschaft.
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Verschleierung im Gerichtssaal zu verbieten, ist bislang nur aufgrund einer richterlichen Anordnung möglich. Das könnte sich in Zukunft ändern: Der Bundesrat brachte am Freitag einen Entwurf zu einem generellen Verbot in den Bundestag ein. Artikel lesen
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