Wegen des Coronavirus waren Ostergottesdienste dieses Jahr verboten. Das BVerfG sprach von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". Der Gesundheitsschutz habe aber Vorrang.
Die Berliner Gerichte haben entschieden: Auch über Ostern wird es keine Ausnahmen für Gottesdienste geben. Das Infektionsrisiko sei trotz getroffener Maßnahmen zu hoch.
Im Eingangsbereich von bayerischen Dienstgebäuden ist laut einer Verwaltungsvorschrift "gut sichtbar ein Kreuz anzubringen". Der Bayerische VerfGH hat eine Popularklage dagegen nun als unzulässig abgewiesen.
Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte bleiben in Hessen und Berlin aufgrund der Corona-Pandemie vorerst verboten. In Hessen bestätigte der VGH die entsprechende Corona-Verordnung, in Berlin war es das VG.
Das OVG Koblenz sieht keine Gründe für ein Abschiebungsverbot im Falle eines jungen Afghanen. Der dürfe auch nach dem Übertritt zum katholischen Glauben nach Afghanistan abgeschoben werden, so die Richter.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot, bei der Wahrnehmung von Justizaufgaben ein islamisches Kopftuch zu tragen, bestätigt. Die Begründung der Entscheidung überzeugt Klaus F. Gärditz nicht.
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Einer 16-jährigen Berufsschülerin hat die Schule untersagt, mit einem Niqab im Unterricht zu erscheinen. Für so ein Verbot braucht es aber eine gesetzliche Grundlage, entschied nun das OVG Hamburg.