Wenn Kreditkartenunternehmen Reiserücktrittsversicherungen anbieten, müssen sie nur dann zahlen, wenn der volle Reisepreis mit der Karte bezahlt wurde. Das entschied das AG München in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil.
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Eine Schwangerschaft an sich ist bei normalem Verlauf keine Erkrankung. Treten jedoch Komplikationen auf, kann dies zu einer Reisestornierung berechtigen. Denn dann kann eine "unerwartete schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen…
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Das AG München hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt, dass die Versicherung bei einem Reiserücktritt wegen einer vorhersehbaren Krankheit nicht zahlen muss.
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