Corona hat die Urlaubspläne vieler Menschen platzen lassen. Unzählige Reisen wurden storniert - aber nicht immer geht das ohne finanzielle Verluste. Letztlich kommt es auf die Umstände im Einzelfall an, zeigt der BGH in drei ausgewählten Fällen.
Ein Pauschalurlauber tritt bei Ausbruch der Pandemie noch vor Reisebeginn von seiner Buchung zurück, wenig später wird die Reise sowieso unmöglich – muss er trotzdem die Stornogebühren zahlen? Dazu hat der BGH nun dem EuGH vorgelegt.
Im März 2020 war nicht absehbar, wie sich die Coronapandemie noch entwickelt. Wer zu dem Zeitpunkt eine Reise storniert hat, muss dem Reiseveranstalter nach Ansicht des OLG Frankfurt keine Entschädigung zahlen.
Risikogebiete, Einreiseverbote, Quarantänepflichten: Die Pandemie hat die Urlaubspläne vieler Menschen über den Haufen geworfen. Wann kann die Pauschalreise kostenfrei storniert werden, wann nicht?
Erst reißt die Kette des Leihfahrrads, dann greifen Wespen an, schließlich rutscht die Frau beim Schnorchelausflug aus. Das Reiseunternehmen haftet dafür aber nicht, wie das LG Köln entschied.
Wer das Geld für die Tickets eines annullierten Fluges zurück haben möchte, muss den Flug bei der Fluggesellschaft selbst gebucht und auch selbst gezahlt haben, entschied das LG Berlin. Es legte dazu die EU-Fluggastrechteverordnung aus.
Wird ein Gepäckstück auf dem Flug von Deutschland ins Ausland beschädigt, ist die Frage, welche Gerichte für solche Fälle zuständig sind. Maßgebend ist, ob die Leistung als einheitlich beurteilt werden kann, entschied nun der BGH.
Die Nummer eins der Tenniswelt wollte mit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung in Australien einreisen - doch die Grenzschutzbehörden sagten Nein. Jetzt könnte die Justiz entscheiden, ob er bei den Australian Open spielen darf.