Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit des Jahres - jedenfalls für die meisten. Pünktlich zum Beginn der Sommerferien hat das LG Frankfurt fünf Fälle seiner "Reiserechtskammer" vorgestellt - vom Klassiker bis zum Exoten ist alles dabei.
Auf Gran Canaria lief ein Siebenjähriger gegen eine verschlossene Balkontür eines Hotelzimmers und verletzte sich. Laut BGH muss im darauf folgenden Verfahren auch geprüft werden, ob die Tür den örtlichen Bauvorschriften entsprach.
Wenn für eine Person in einem anderen Land die Gefahr besteht, entführt zu werden, darf die Ausreise dorthin verboten werden. Eine eventuelle Lösegeldforderung könnte die Belange der BRD gefährden, entschied das BVerwG.
Eine Familie aus Thüringen stellte sich zwei Stunden vor Abflug in die Schlange am Check-In Schalter. Den Flug verpassten sie trotzdem. Schuld daran seien sowohl der Reiseveranstalter als auch die Familie, so das AG München.
Wer an einer "Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung" leidet, muss jederzeit eine Toilette aufsuchen können. Im Flugzeug könnte sich das schwierig gestalten, so das OLG Celle. Eine Reiserücktrittsversicherung muss deshalb zahlen.
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Beförderungsunternehmen dürfen nicht verpflichtet werden, die Pässe und Aufenthaltstitel ihrer Passagiere zu kontrollieren. Diese Maßnahmen hätten die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen und seien im Schengenraum verboten, so der EuGH.
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Ein Schenkungsversprechen sollte im Urlaub nicht vereinbart werden, wie ein Fall des AG München zeigt. Denn ohne Notar ist das Versprechen unwirksam, moralische Verpflichtung hin oder her.
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Wenn die Haushaltsmittel nicht reichen, fällt die Abschlussfahrt eben aus – außer wenn der Lehrer auf seine Reisekosten verzichtet. Diese Anfrage geht so nicht, entschied das BVerwG. Der Dienstherr könne sich nicht auf die Verzichtserklärung…
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