Geschäftsreise und ein Glas Wein am Abend in einem hübschen Altstadtlokal – doch dann kommt es zu einem Terroranschlag. Warum dabei zugezogene Verletzungen kein Arbeitsunfall sind, erklärt das LSG Celle.
Die Aufhebung der Reisewarnung für den größten Teil Europas ab Mitte Juni ist so gut wie sicher. Für einzelne Länder könnte es aber zu einer Verzögerung kommen - darunter ausgerechnet das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen.
Wer aus dem außereuropäischen Ausland einreist, muss sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Das geht in Ordnung, befand das OVG Schleswig-Holstein. Die Einreisenden dürften als "Ansteckungsverdächtige" angesehen werden.
Wenn auf dem Hinflug noch Snacks serviert werden, darf man diese dem Passagier auf dem Rückflug nicht mit dem Verweis auf geänderte AGB vorenthalten, so das LG Düsseldorf.
14 Tage Quarantäne nach einem kurzen Holland-Trip? Die entsprechenden Corona-Regelungen der Länder geraten in die Kritik, erste Gerichte kippten sie sogar. NRW und Rheinland-Pfalz haben ihre entsprechende Vorschrift nun aufgehoben.
Nach Niedersachsen heißt es nun auch in Hamburg: Die pauschale Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer ist rechtswidrig. Wieder ging es um einen Rückkehrer aus Schweden.
Das OVG in Niedersachsen hat eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland außer Vollzug gesetzt. Mehrere Länder und auch der Bundesinnenminister fordern nun eine Aufhebung der pauschalen 14-Tage-Regelung.
Rückerstattung oder Gutschein? Die Meinung der EU-Kommission ist eindeutig. Einigne EU-Staaten verpflichten Verbraucher allerdings dazu, Gutscheine zu akzeptieren. Brüssel droht nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren.