Während viele Bundesländer wegen der Coronakrise die Examensprüfungen verschoben haben, lässt Hessen den Kandidaten die Wahl, ob sie antreten wollen. "Unverantwortlich", meinen die einen. Dankbar für diese Möglichkeit sind die anderen.
Das bevölkerungsreichste Bundesland der Republik hat beschlossen, zum Apriltermin keine Rechtsreferendare einzustellen – zwei Wochen vor dem geplanten Dienstbeginn. Viele betroffene Bewerber geraten damit in finanzielle Schwierigkeiten.
Reagierten die Bundesländer Anfang der Woche noch zögerlich, haben die meisten LJPA kurzfristig anstehende Klausuren mittlerweile verschoben. Für manche Referendare verlängert sich damit der juristische Vorbereitungsdienst.
Nach Niedersachsen ziehen nun weitere Landesjustizministerien und –prüfungsämter nach. Insbesondere mündliche Prüfungen fallen wegen der Corona-Pandemie sehr kurzfristig aus, teils sogar schon in dieser Woche.
In Berlin geht das Coronavirus um. Für die schriftlichen Prüfungen im zweiten Staatsexamen gelten deshalb etwas andere Regeln. Bei Krankheit reicht ein Attest des Hausarztes. Und wer schnieft, wird wieder nach Hause geschickt.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot, bei der Wahrnehmung von Justizaufgaben ein islamisches Kopftuch zu tragen, bestätigt. Die Begründung der Entscheidung überzeugt Klaus F. Gärditz nicht.
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Einem Berliner Jurastudenten gelingt aus dem Gefängnis heraus ein Prädikatsexamen – ins Referendariat darf er aber nicht, so will es jedenfalls das Land. Das OVG sah das nun anders. Wer verdient eine zweite Chance?