Am Nachmittag ging es im NPD-Verbotsverfahren darum, ob und wie der Bundesrat die V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet hat. Die NPD trägt bislang zur Sache kaum vor, angekündigte "Knaller" blieben am ersten Prozesstag aus.
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Am ersten Tag des Verbotsverfahren vor dem BVerfG stellte die NPD Befangenheitsanträge gegen zwei Richter. Die Prozessvertreter der Partei bezweifeln pauschal fast alles, der Senat reagiert gelassen. Er will in der Mittagspause entscheiden.
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Zunächst drei Tage lang prüft Karlsruhe ab Dienstag auf Antrag des Bundesrats, ob die NPD verboten wird. Das Verfahren könnte nicht nur an den V-Leuten des Verfassungsschutzes scheitern, sondern auch an der Bedeutungslosigkeit der Partei.
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CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt den Vorstoß seines Generalsekretärs Andreas Scheuer, straffällige Asylbewerber auch ohne Prozess abzuschieben - und trifft auf scharfe Kritik seitens des Justizministers und der Grünen.
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Der Ankündigung folgt die Umsetzung: Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Damit reagiert sie auf die umstrittenen Reformen in dem östlichen EU-Mitgliedstaat.
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Das polnische Verfassungsgericht verliert einen Großteil seiner Befugnisse zur Kontrolle von Regierung und Parlament. Ein entsprechendes Gesetz der neuen nationalkonservativen Regierung trat am Montag in Kraft.
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Vergangenen Samstag wurde ein türkischer Rechtsanwalt, der sich für Frieden und Rechtsstaat im Land einsetzte, erschossen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin sieht einen Zusammenhang zwischen staatlicher Repression und dem Anschlag.
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Entscheidungen von Kirchengerichten können mit Hilfe staatlicher Gerichte durchgesetzt werden. Thomas Traub erläutert, warum willkürliche Entscheidungen von Religionsgemeinschaften dennoch nicht den Segen des Staates erhalten können.
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