Zu einer Diskussion anlässlich des Jubiläums des "Weimarer Dreiecks" sind erstmals Jurastudierende dabei. Unter anderem mit dem NRW-Justizminister werden sie über die Zukunft der Rechtswissenschaften sprechen, auch über Ausbildungsreformen.
Nach Ansicht des polnischen Verfassungsgerichts darf der EuGH keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen. Polens Regierungschef Morawiecki verteidigte das Urteil nun im Europaparlament – und stieß auf heftigen Gegenwind.
Polen steht u. a. für die Art und Weise in der Kritik, wie es seine Richterinnen und Richter ernennt. Nun geht es in die Gegenoffensive und verlangt, dass der EuGH das System der deutschen Richterernennung überprüfe.
Das Verfassungsgericht in Warschau hat entschieden, dass der EuGH keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen darf. Ein Grund für Polens Verhältnis zur EU ist das nationale Selbstbild der PiS-Regierung, meint Oscar Szerkus.
Der Europäische Gerichtshof dürfe keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen, das hat das Verfassungsgericht in Warschau entschieden. Ein weiterer Schritt in Richtung eines "rechtlichen Polexit"?
Gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz sind bereits mehrere Klagen anhängig, unter anderem vor dem BVerfG. Die Grünen reichen nun eine weitere Klage ein und ziehen gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung vor den BayVerfGH.
"Wie Justitia zurückblickt" – unter diesem Titel befasste sich die digitale Jahrestagung des Forums Justizgeschichte mit Erinnerungskulturen an den deutschen Gerichten. Das BAG wurde exemplarisch kritisiert.