Jeder ist betroffen, aber keiner kann es gerichtlich überprüfen lassen: Eine deutsche Familie ist vor dem EuG mit ihrer Klage für ambitionierte EU-Klimaziele gescheitert. Mit dem People's Climate Case könnte sich bald der EuGH befassen.
Schon kurz nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ahnte man, dass die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG eine wichtige Rolle spielen könnte. Es dauerte nicht lange, bis das BVerwG ihr volles Potenzial erkannte, zeigt Klaus F. Gärditz.
Das europäische Recht erlaubt auch die Einrichtung von Investitionsschiedsgerichten, sagt der EuGH und winkt damit das umstrittene CETA-Abkommen durch. Die Autonomie des Unionsrechts und der Zugang zu unabhängigen Gerichten seien nicht in Gefahr.
Wer nach Karlsruhe geht, hat meist schon von mehreren Gerichten gehört, warum er nicht Recht habe. Das BVerfG aber muss, wenn es eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annimmt, dafür keine Gründe nennen. Das will die AfD ändern.
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Der Markt für Prozessfinanzierungen ist in Bewegung. In Erwartung hoher Renditen investieren seit 2015 vor allem ausländische Anbieter in den deutschen Markt. Dabei rücken Sammelklagen immer mehr in den Vordergrund, meint Robert Peres.
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Eltern, die ihre Kinder an der europäischen Schule in Frankfurt unterrichten ließen, klagten gegen höhere Schulgebühren. Dafür seien nicht die deutschen Gerichte, sondern eine eigens eingerichtete Beschwerdekammer zuständig, so das BVerfG.
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Ein Anwalt staunte nicht schlecht: Er hatte der Wochenzeitung DIE ZEIT ein Interview gegeben und dieses mit dem ZEIT-Logo auf seiner Website verlinkt. Daraufhin rügte die FAZ die Verletzung von Markenrechten – und zwar der Konkurrenz.
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