Mit Nachkriegsgeschichten aus dem Berlin der Jahre 1945 bis 1952 erzählt Ernst Reuß aus einer surrealen und brutalen Zeit der deutschen Justiz, Verwaltung und Politik.
Er ist in den vergangenen Wochen in aller Munde: der Begriff der Verfassungsfeindlichkeit. Doch was verbirgt sich dahinter? Pauline Engels wirft einen rechtshistorischen Blick darauf.
Am 13. August 1961 begann der Bau der Berliner Mauer. Während die Tötungsdelikte an den innerdeutschen Grenzanlagen in Erinnerung blieben, sind weitere juristische Sachverhalte der deutschen Teilung verblasst.
Mitten im Ersten Weltkrieg wurde aus der Exmatrikulation eines meinungsstarken Studenten aus der Berliner Universität ein kleiner Skandal. Damals konnten Hochschulen als Gerichte tätig werden und sogar Campus-Haft anordnen.
Allerlei Straftaten bringen derzeit die Freibäder ins Gerede. Ein Berufspolitiker verlangt rasches Aburteilen. Der Blick in ältere Entscheidungen zeigt: Der Badebetrieb hatte schon immer juristisches Konfliktpotenzial.
Während des 1. Weltkriegs terrorisierten Militär und Justiz Österreich-Ungarns neben Menschen in den besetzten Gebieten auch eigene Staatsbürger. Eine falsche Mimik oder Kritik am Alkoholismus konnte laut Historikern den Galgen bedeuten.
Kein Gegenstand ist klein genug, um nicht eine Unzahl an juristischen Problemen und Kontroversen an ihm aufzuhängen. Zu den langjährigen Spitzenreitern im Verhältnis von Größe und Problem zählt das gemeine Streichholz.
Darf der Einzelne töten, um den Staat zu "verteidigen"? Diese Frage beschäftigte in den 1920er-Jahren anlässlich der "Fememord-Prozesse" Rechtsprechung und Rechtsgelehrte, woran Sebastian Felz erinnert.