In Gesichtern lesen können, ist eine nützliche zwischenmenschliche Fähigkeit. Problematisch wird es, wenn Gerichte glauben, anhand der Mimik Entscheidungen treffen zu können. Martin Rath wirft einen Blick zurück.
Am 10. Dezember 1948 einigte sich die UN-Generalversammlung auf "allgemeine" Menschenrechte. Inwiefern die Deklaration durchsetzbare Versprechen enthält, war lange unklar. Auch heute lässt sich über ihre Funktion streiten.
Bevor Recht gesprochen werden kann, muss man es erst einmal einheitlich etablieren. Gar keine leichte Aufgabe in einer Zeit, in denen etwa die Provinz Westfalen aus 29 Einheiten mit jeweils unterschiedlichem Recht bestand. Von Martin Rath.
Noch 1953 fand es der BGH ganz normal, dass die sexuelle Beziehung der Tochter eine Beleidigung des Vaters sein konnte – forderte im konkreten Fall aber eine genauere Prüfung der Umstände.
Soziologen entdecken es in der Gesellschaft der Gegenwart, Philosophen sahen in ihm den wesentlichen Antrieb menschlicher Geistestätigkeit – das Unbehagen. Und die juristische Argumentation wird unbehaglich, wenn sie nicht mehr weiterweiß.
Der Historiker Wolfgang Niess zeigt, wie sich bayerische Eliten mit Teilen der Reichswehr gegen die Berliner Regierung verschworen. Am Ende stand Hitlers kläglicher Bierkellerputschversuch. Sebastian Felz hat die exzellente Studie gelesen.
Anne-Gudrun Meier-Scherling war die erste Frau am BAG. In der NS-Zeit trat sie dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen bei. Ihr weiteres Wirken im Dritten Reich und in der unmittelbaren Nachkriegszeit kennt Martin Borowsky.
Studierende haben oft ein Ziel: ein vollbefriedigendes Examen. Mit der Bezeichnung kommuniziert das Notensystem keine Wertschätzung, findet Diana Liebenau. Sie wirft einen Blick auf die Geschichte des Begriffs – und fordert Reformen.