Heute ist in Berlin der 8. März als "Frauentag" gesetzlicher Feiertag. Nicht zuletzt rechtshistorisch ist der Vorgang etwas eigenartig. Ernst genommen hat den Tag vielleicht nur der BGH – und zwar vor 56 Jahren.
Bei einer Million Toten hörte Ben Ferencz auf zu zählen. Für diese Verbrechen klagte er hochrangige SS-Leute an. Heute ist er der letzte Zeitzeuge der Nürnberger Prozesse. Jetzt wird er 100 Jahre alt.
Am 1. März 1900 begann für die Einwohner der westlichen Samoa-Inseln offiziell die Herrschaft des Deutschen Reichs. Der Anspruch, imperiales Recht zu etablieren, verlief für die Betroffenen vergleichsweise glimpflich.
1960/61 stieß der damals noch als Bundesminister für Verteidigung firmierende Franz Josef Strauß auf den Widerstand einiger Soldaten, die sich nicht im rheinischen Straßenkarneval verheizen lassen wollten.
Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und zahlreiche Kinofilme machten ihn weltberühmt: Kein Gerichtssaal der Welt wurde so oft gefilmt oder fotografiert wie der Saal 600 im Nürnberger Justizpalast. Jetzt fällt dort das letzte Urteil.
Dass sich die Justiz nicht mit Kleinigkeiten aufhalten könne ("minima non curat praetor"), zählt bekanntlich zu den sehr zweifelhaften Phrasen. Wie viele rechtliche Probleme rund um den Wurm gemacht werden, erstaunt aber doch.
Vor 125 Jahren stellte das Reichsgericht die geradezu faustische Frage nach dem Wesen des Kaffees - freilich ohne sie zu beantworten. Immerhin: Seit 1930 wissen Juristen jedenfalls, was kein Kaffee sein soll.
Die gesetzlich verfasste betriebliche Mitbestimmung wird heute 100 Jahre alt. Sie hat turbulente Zeiten durch- und überlebt. Hans Hanau sieht die Betriebsverfassung heute wieder vor große Herausforderungen gestellt.