Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Damit gab das Gericht dem Eilantrag des Bündnisses "Wir für Deutschland" statt, wie am Freitag bekannt wurde.
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Die Vereinigung der Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt hat den "Pro Chemnitz"-Chef Martin Kohlmann aus ihren Reihen verbannt. Der umstrittene Rechtsanwalt hat auch schon Ärger mit der Rechtsanwaltskammer.
Der VerfGH in Koblenz hat den Antrag eines Landtagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Streit um den Ausschluss aus der AfD-Fraktion abgelehnt. Sein Antrag müsse im Hauptsacheverfahren geprüft werden.
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Ein Beamter auf Probe wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt. Die Teilnahme an rechten Demonstrationen, die Kritik an der Asylpolitik und die Verherrlichung Hitlers reichten zusammen genommen für diesen Schritt aus, so ein VGH.
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Die Sächsische Anwaltskammer hat ein Verfahren gegen den "Pro Chemnitz"-Chef Martin Kohlmann eingeleitet. Er hatte als Verteidiger im Prozess um die "Gruppe Freital" ein merkwürdiges Verständnis vom Rechtsstaat an den Tag gelegt.
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Thüringens Innenminister will mit einer zentralen Versammlungsbehörde die Qualität von Auflagenbescheiden verbessern. Anlass dafür gaben die Ausschreitungen bei einem Rechtsrock-Konzert am Wochenende, das eigentlich verboten werden sollte.
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Im Fall des veröffentlichten Chemnitzer Haftbefehls weitet sich der Kreis der Beschuldigten weiter aus. Nun wird auch gegen den Rechtsanwalt und Pro-Chemnitz-Mitbegründer Martin Kohlmann ermittelt.
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Der Eklat um die Weitergabe eines Haftbefehls zieht Kreise. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen weitere Justizbedienstete. Sie sollen offenbar eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe unterhalten haben.
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