Bis 2007 brauchten Anwälte eine OLG-Zulassung. Heute dürfen alle Anwälte vor jedem OLG auftreten. Trotzdem darf ein Anwalt, der früher eine solche Zulassung hatte, weiter einen entsprechenden Hinweis in seinem Briefkopf führen. Das entschied der BGH…
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