Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
Die Wortberichterstattung über Nationalspieler Julian Draxler, der im Urlaub auf Ibiza eine "unbekannte Schöne" küsst, ist zulässig. Bilder von dem Ereignis dürfen aber nicht veröffentlicht werden, entschied das OLG Köln.
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Für ihr auf der Schulhomepage veröffentlichtes Referat hatte eine Schülerin ein frei zugängliches Foto aus dem Internet verwendet. Anders als der Fotograf konnte der Generalanwalt am EuGH darin aber keine Urheberrechtsverletzung sehen.
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Nur bei Auftakt und Urteilsverkündung darf beim Schlecker-Prozess gefilmt werden. Mehr Bildberichterstattung will das LG Stuttgart nur tageweise einzeln prüfen. Das BVerfG findet das vorläufig in Ordnung. Eine erste Analyse von Martin W. Huff.
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Als der Affe Naruto ein Selfie von sich aufnahm, glaubte Fotograf David Slater, das Bild seines Lebens vor sich zu haben. Doch es war der Beginn eines bizarren Rechtsstreits. Nun endete er mit einem Vergleich.
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Nach den G20-Krawallen hat die Bild Fotos von 18 Personen veröffentlicht und in Wild-West-Manier zur Fahndung ausgeschrieben. Damit missachtet sie das Gewaltmonopol ebenso wie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sagt Niklas Haberkamm.
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Weil er einen vermeintlichen Ebolapatienten fotografiert und eine Zeitung das Bild ohne Verpixelung online gestellt hatte, ist ein Fotojournalist vom OLG Köln nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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Wer sich als Prominenter im öffentlichen Raum bewegt, muss mit Berichterstattung leben. Das erfuhr jetzt Jörg Kachelmann vor dem BVerfG. In Innenhöfen sieht das anders aus. Martin. W. Huff erklärt die Beschlüsse.
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