Die Ermittlungen gegen die mutmaßlich ehemalige RAF-Terroristin Klette sind offiziell abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Ob und wann ein Verfahren stattfinden wird, wird aber wohl erst im nächsten Jahr entschieden.
Bis Ende November sollen die Ermittlungen gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette abgeschlossen sein. Der Prozess soll im niedersächsischen Verden stattfinden - doch dort gibt es ein Raumproblem.
Die frühere Terroristin Daniela Klette sitzt im Frauengefängnis in Vechta. Ehemalige RAF-Mitglieder wollten sie dort besuchen – doch der BGH hat das nun verboten. Zu groß sei die Gefahr von Fluchtabsprachen.
Im Februar wurde die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Klette festgenommen. In der U-Haft galten für sie bislang strenge Regeln: Unter anderem Videoüberwachung in der Zelle und Isolationshaft. Das hat sich nun geändert.
Der Ermittlungsrichter des BGH hat der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin einen zweiten Haftbefehl eröffnet – wegen versuchten Mordes und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Bislang saß Klette nur wegen Raubtaten in Untersuchungshaft.
In Geschichten vom Recht spiegelt sich die Welt. Wir schlagen einen bunten Bogen von der Salzsteuer in Indien über das US-Verfassungsrecht bis hin zum Wahlrecht in Appenzell. Auch mit dabei: der BGH, Betriebsräte und ein Taxi nach Leipzig.
Am Montagabend zeigte die ARD die Dokumentation "Stammheim – Die RAF vor Gericht". Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm hat von dem Prozess ein anderes Bild in Erinnerung und für den Geschichtsrevisionismus mancher Zeitzeugen wenig übrig.
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Im Zuge des RAF-Terrors entstand das Kontaktsperregesetz, auf dessen Grundlage man den Kontakt Gefangener zu ihren Verteidigern einschränken kann. Mit heutigem EU-Recht ist es nicht mehr vereinbar, heißt es im Justizministerium.
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