Mehr als sieben Jahre verbrachte Gustl Mollath zu Unrecht in einer Psychiatrie. Im Zank um eine Entschädigung gibt es nun eine gütliche Einigung mit dem Freistaat Bayern. Ein langer Rechtsstreit geht damit zu Ende.
Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden ist, so das LG München I. Ob er die geforderten 1,8 Millionen Euro Entschädigung erhält, ist noch offen.
Das BVerfG fordert einen Richtervorbehalt für die Fixierung während einer psychiatrischen Unterbringung. Ob den Patienten damit aber wirklich geholfen ist, steht auf einem anderen Blatt, findet Alexander Baur.
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