Eine Kletteraktivistin wendete sich gegen eine Durchsuchung. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, die Klage habe geringe Erfolgsaussichten. Das überzeugte das BVerfG nicht: Der VGH habe die Anforderungen an die PKH überspannt.
Wer sich beim Gassi-Gehen beim Sturz in ein Biberloch verletzt, hat keinen Haftungsanspruch gegen die Kommune. Das Betreten einer Wiese erfolge auf eigene Gefahr, hat jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Wer kein funktionsfähiges elektronisches Anwaltspostfach hat, wird auch nicht beigeordnet. Das entschied das LAG in Kiel für die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein, wo Anwälte bereits elektronisch übermitteln müssen.
Wenn Gerichte über Prozesskostenhilfeanträge entscheiden, dürfen sie schwierige Rechtsfragen nicht vorab klären. In einzelfallaffinen Rechtsgebieten ist aber zumindest eine Abwägung grundrechtlich geschützter Interessen erlaubt, so das BVerfG.
Ob Haftbedingungen menschenunwürdig sind oder nicht, über diese Frage soll laut BVerfG im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Denn ungeklärte Rechtsfragen dürften nicht einfach in das Prozesskostenverfahren vorgelagert werden.
Weil die Gebühren nach dem RVG zu niedrig seien, können Anwälte Fälle nicht mehr in dem nötigen Umfang annehmen, findet der Kölner Anwaltverein – und hat eine Online-Petition zur Novellierung des RVG gestartet.
Ganz oder gar nicht: Ist eine eine Vertretung im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren ausgeschlossen, können Anwälte auch nicht beschränkt für ein Klageverfahren beigeordnet werden, entschied das LAG Köln.
Auch gegenüber Menschen mit krankhaftem Harndrang ist die Stadt Essen nicht verpflichtet, kostenlose Toiletten anzubieten. Es gebe andere Möglichkeiten, sich dennoch in der Öffentlichkeit aufzuhalten, so das OVG NRW.
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