Die Schließung von Prostitutionsstätten stelle keine notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie mehr dar, entschied das OVG des Bundeslands Sachsen-Anhalt.
365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag bietet das Unternehmen Telefonsex an. Die Telefonistinnen wurden als Freiberuflerinnen geführt. Das LAG sieht sie aber so ihrer Selbständigkeit beraubt, dass es sie als Arbeitnehmerinnen einordnete.
Plötzlich waren da 170.000 Euro auf seinem Konto. Das Geld gab der Mann umgehend im Casino und im Bordell aus, nun muss er es jedoch zurückzahlen. Der Einwand der Luxusaufwendungen überzeugte das LG Hannover nicht.
Kosmetikstudios, Friseure und Massagesalons dürfen wieder öffnen, Prostitution soll hingegen verboten bleiben? Das geht so nicht, befand das OVG Saarland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Nach einer Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom Mai durften dort Massage-Salons, die erotische Tantra-Massagen anbieten, wieder öffnen. In Düsseldorf beurteilte man die Situation nun anders und gewährte dem Infektionsschutz Vorrang.
Ein Massage-Salon, der erotische Tantra-Massagen anbietet, ist kein Bordell. Die Schließung zweier Salons wegen der Corona-Schutzverordnung ist daher rechtswidrig, entschied das VG Gelsenkirchen.
Gegen einen Unkostenbeitrag von 60 Euro sollten Amateurdarsteller sexuelle Handlungen mit "Jasmin Babe" vornehmen dürfen. Daraus wurde aber nichts: Es handele sich nämlich nicht um einen Pornodreh, sondern um Prostitution, so das VG Aachen.
Offiziell war sie als Haushaltshilfe angestellt – in Wahrheit ging es aber um Sex: In einem kuriosen Fall entschied das LAG Hamm, dass ein Sugar-Daddy seiner Angestellten Urlaub abgelten und ihr ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen muss.