Das OVG in Münster hat das Sexverbot in NRW-Bordellen gekippt, also musste das Land reagieren. Das tat es nun in Form eines umfassenden Regelbuchs. Masken sind danach "konsequent geboten", Orgien verboten.
Nach und nach wird das coronabedingte Berufsverbot für Prostitutionsstätten aufgehoben. Den Anstoß dafür geben Gerichte, die die Infektionsgefahr bei sexuellen Kontakten als genauso hoch ansehen, wie bei bereits wieder erlaubten Aktivitäten.
Die Schließung von Prostitutionsstätten stelle keine notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie mehr dar, entschied das OVG des Bundeslands Sachsen-Anhalt.
365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag bietet das Unternehmen Telefonsex an. Die Telefonistinnen wurden als Freiberuflerinnen geführt. Das LAG sieht sie aber so ihrer Selbständigkeit beraubt, dass es sie als Arbeitnehmerinnen einordnete.
Plötzlich waren da 170.000 Euro auf seinem Konto. Das Geld gab der Mann umgehend im Casino und im Bordell aus, nun muss er es jedoch zurückzahlen. Der Einwand der Luxusaufwendungen überzeugte das LG Hannover nicht.
Kosmetikstudios, Friseure und Massagesalons dürfen wieder öffnen, Prostitution soll hingegen verboten bleiben? Das geht so nicht, befand das OVG Saarland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Nach einer Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom Mai durften dort Massage-Salons, die erotische Tantra-Massagen anbieten, wieder öffnen. In Düsseldorf beurteilte man die Situation nun anders und gewährte dem Infektionsschutz Vorrang.
Ein Massage-Salon, der erotische Tantra-Massagen anbietet, ist kein Bordell. Die Schließung zweier Salons wegen der Corona-Schutzverordnung ist daher rechtswidrig, entschied das VG Gelsenkirchen.