Influencerin Cathy Hummels muss unbezahlte Verlinkungen auf ihrem Instagram-Account nicht als Werbung kenntlich machen, so das LG München I. Dass die Posts gewerblich seien, sei für jeden offensichtlich.
Die Reise scheint ihre Karriere zu beenden. Das VG Lüneburg entschied sich, die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk aus dem Dienst zu entfernen. Und das, obwohl man zuvor noch Zweifel gehabt hatte.
Das LG Köln hat im Streit um den Transfer des Fußballprofis Anthony Modeste von Köln nach China noch offene Fragen. Deshalb soll der ehemalige italienische Fußballweltmeister Fabio Cannvaro als Zeuge vernommen werden.
Ein unschönes Zusammentreffen zwischen Herbert Grönemeyer und zwei Promi-Fotografen landet vor Gericht. Der Prozess endet mit der Verurteilung der beiden Angeklagten. Sie hätten den Sänger absichtlich provoziert, sagt der Richter.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
19 Millionen Euro wegen Steuerhinterziehung muss er zahlen, außerdem wurde er zu 23 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wird. Fußballstar Ronaldo nahm die Gerichtsentscheidung aber mehr als gelassen entgegen.
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Berlin hat ein neues Datenleck zu beklagen: Hunderte persönliche Daten, unter anderem von Politikern, tauchten im Netz auf. Ein Hackerangriff von außen scheint genauso wahrscheinlich wie die Beteiligung eines Insiders.
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Die Bildzeitung muss eine Überschrift über eine "Pfändung" von Boris Becker nicht korrigieren. Rechtsbegriffe seien nur beschränkt gegendarstellungsfähig. Es kommt auf das Verständnis des durchschnittlichen Bildzeitungslesers an, so das BVerfG.
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