Der Bayer-Konzern hat im Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken eines glyphosathaltigen Unkrautvernichters eine Niederlage erlitten: Ein Gericht lehnte die Beilegung künftiger Streitigkeiten gegen Zahlung von zwei Milliarden US-Dollar ab.
Eine in der österreichischen Kronen-Zeitung abgedruckte Gesundheitsempfehlung führte bei einer Leserin zu Hautvergiftungen. Eine Haftung der Zeitung nach der Produkthaftungsrichtlinie kommt laut Generalanwalt aber nicht in Betracht.
Silikonkissen, die aufreißen: ein Horror-Szenario für Frauen mit Brustimplantaten. Seit Jahren schon kämpfen sich die Opfer durch alle Instanzen. Ein Hersteller hatte Billigsilikon verwendet. Im Fokus steht auch der TÜV Rheinland.
Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien hat einen Berufungsantrag des Bayer-Konzerns gegen ein erstes millionenschweres Glyphosat-Urteil abgelehnt.
Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer zieht in einem Verfahren um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter vor den Obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates Kalifornien.
Im Streit darüber, wer für die Schäden zahlt, die die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers PIP verursacht haben, hat der BGH ein wichtiges Urteil gefällt. Isabel Jakobs zeigt, warum dem TÜV nun Ungemach drohen könnte.
Eine Deutsche, der 2006 fehlerhafte Brustimplantate des französischen Unternehmens PIP eingesetzt wurden, kann keinen Ersatz vom Haftpflichtversicherer der PIP verlangen. Dieser Ansicht ist der Generalanwalt am EuGH in seinen Schlussanträgen.
Im ersten US-Prozess um angebliche Krebsrisiken von Unkrautvernichtern der Bayer-Tochter Monsanto bahnt sich eine Wende an. Das Gericht stimmte einem Antrag von Monsanto vorläufig zu, den Prozess teilweise neu zu verhandeln.
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